Nachdem in Baden-Württemberg der Großteil der insgesamt rund 5,6 Millionen zu erwartenden Grundsteuererklärungen eingetroffen ist und jeweils über 2 Mio. Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide versandt wurden, gehen auch Einsprüche gegen die Bescheide in den Finanzämtern ein. Eine schriftliche oder telefonische Eingangsbestätigung bei in Papierform übermittelten Einsprüchen erfolgt nicht. Die Finanzämter bitten daher von solchen Anforderungen abzusehen.
Pressemitteilung Einsprüche gegen Bescheide im Rahmen der Grundsteuerreform
Öffentliche Bekanntmachung
Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses Ottenhöfen im Schwarzwald zum 01.01.2022
Der Gutachterausschuss der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald hat am 28.07.2022 die Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 festgelegt.
Die notwendigen Bodenrichtwerte können ab sofort über das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS-BW entnommen werden.
Das Finanzamt Offenburg informiert:
Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 ist die Reform der Grundsteuer notwendig. Zur Umsetzung dieser Reform sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken (Grundsteuer B) gesetzlich dazu verpflichtet, eine sogenannte „Feststellungserklärung“ abzugeben.
Die Feststellungserklärungen sind digital an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Die elektronischen Formulare stehen seit dem 1. Juli im Portal „Mein ELSTER“ zur Verfügung. Sofern Sie nicht schon aufgrund der Einkommensteuer registriert sind, ist zunächst eine Registrierung bei "Mein Elster" erforderlich. Die entsprechenden Anschreiben mit den notwendigen Flurstückinformationen sind Ihnen bereits zugegangen.
Nähere Informationen zum Landesgrundsteuergesetz finden Sie auch auf der Internetseite des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg unter https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/Grundsteuer-neu.
Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald
Forstweg 1
77883 Ottenhöfen im Schwarzwald
Tel: 07842 804-0
Fax: 07842 804-14
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