Die Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamts Ortenaukreis vom 31.10.2024 über die Flurbereinigung Sasbachwalden (Ost) kann hier eingesehen werden.
Bekanntmachungen des Gemeindeverwaltungsverbands Kappelrodeck:
Bekanntmachung_GVV_20.11.2024
Neuer Managementplan für das Vogelschutzgebiet „Nordschwarzwald“
Das Vogelschutzgebiet „Nordschwarzwald“ ist Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 und Lebensraum vieler seltener Vogelarten. Um diese zu erhalten und zu fördern, wird derzeit im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe ein Natura 2000-Managementplan erarbeitet. Dieser liegt nun im Entwurf vor. In dem Plan werden die Lebensstätten der Vogelarten erfasst, die von europäischer Bedeutung sind. Für jede Art werden Ziele formuliert und Maßnahmen vorgeschlagen, die der Erhaltung und Entwicklung der besonderen Lebensstätten dienen. Die gesammelten Informationen sind in einem Textteil sowie auf 60 Karten dargestellt und beschrieben.
Der Entwurf des Managementplans des Landes Baden-Württemberg kann in der Zeit vom 21.10.2024 bis einschließlich 22.11.2024 im Internet unter folgender Adresse eingesehen werden:
https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/map-aktuelle-auslegung
Pressemitteilung
Übersichtskarte
Bekanntmachungen des Abwasserzweckverbandes Achertal und Gemeindeverwaltungsverband Kappelrodeck:
Bekanntmachungen_AZV_25.09.24
Bekanntmachungen_GVV_25.09.24
Inkrafttreten der Außenbereichssatzung für das Gebiet „Atzelbach"
Der Gemeinderat der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald hat am 21.02.2024 in öffentlicher Sitzung die Außenbereichssatzung für das Gebiet „Atzelbach" beschlossen.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt; maßgebend ist der Lageplan in der Fassung vom 08.02.2024:
Die Satzung tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Hier finden Sie die Satzung, die Begründung und den Lageplan.
Öffentliche Bekanntmachung Außenbereichssatzung Atzelbach vom 15.08.2024
gez. Bürgermeister Hans-Jürgen Decker
Tag der Bereitstellung: 15.08.2024
Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“
In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ durchgeführt. Eine Unterstützung des Volksbegehrens kann im Rahmen der freien (12.08.2024 - 11.02.2025) oder amtlichen (11.09.2024 - 10.12.2024) erfolgen. Die vollständige Bekanntmachung kann hier eingesehen werden.
gez. Bürgermeister Hans-Jürgen Decker
Tag der Bereitstellung: 29.07.2024
-Agrarstrukturverbesserungsgesetz- Genehmigung zur Veräußerung
Nach dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz ist über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehenden Grundeigentums auf Gemarkung Ottenhöfen zu entscheiden:
Flstnr. 26, Landwirtschafts und Verkehrsfläche, Wasserfläche mit 5040 m²
Aufstockungsbedürftige Landwirte können ihr Interesse am Gesamtvertrag, mit Angabe der Kaufpreisvorstellung unter Vorlage eines Finanzierungsnachweises, dem Landratsamt Ortenaukreis – Amt für Landwirtschaft -, Prinz-Eugen-Straße 2, 77654 Offenburg innerhalb von 7 Tagen schriftlich mitteilen und begründen. Interessensmitteilungen ohne konkrete Kaufpreisvorstellungen oder ohne Vorlage eines Finanzierungsnachweises können keine Berücksichtigung finden
Tag der Bereitstellung: 29.07.2024
Inkrafttreten des Lärmaktionsplans der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald
Aufgrund der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG i.V.m. mit dem Kooperationserlass des Landes Baden-Württemberg vom 08.02.2023 hat der Gemeinderat auf Basis der Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2022 der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) in seiner Gemeinderatssitzung am 17.07.2024 den Lärmaktionsplan der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald nach vorangegangener Öffentlichkeitsbeteiligung in öffentlicher Sitzung beschlossen. Er ist damit in Kraft getreten.
Zusätzlich zum Lärmaktionsplan der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald (auf Basis des Musterberichts der LUBW) samt der Ausweisung des Naturschutzgebiets „Gottschlägtal-Karlsruher Grat“ als ruhiges Gebiet ist auch der Übersichtsplan der Erweiterung des 30 km/h-Bereichs untenstehend veröffentlicht. Der Antrag auf Erweiterung des 30km/h-Bereichs wurde bei der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts Ortenaukreis entsprechend gestellt.
Allgemeine Angaben
Übersichtsplan
Ausweisung als ruhiges Gebiet
Ottenhöfen im Schwarzwald, den 17.08.2024
gez. Bürgermeister Hans-Jürgen Decker
Tag der Bereitstellung: 23.07.2024
Öffentliche Bekanntmachung Vertretung der Standesbeamten
Der öffentlich-rechtliche Vertrag gemäß § 54 LVwVfG zur gegenseitigen Vertretung der Standesbeamten im Verhinderungsfall zwischen den Gemeinden Kappelrodeck, Ottenhöfen im Schwarzwald und Seebach kann hier eingesehen werden.
gez. Bürgermeister Hans-Jürgen Decker
Tag der Bereitstellung: 24.06.2024
Veröffentlichung Jahresabschluss 2023 | Nationalparkregion Schwarzwald
Der Jahresabschluss ist in der Zeit vom 19. Juni 2024 bis 12. Juli 2024 in den Geschäftsräumen der Nationalparkregion Schwarzwald GmbH, Rosenplatz 3/1 in Baiersbronn zu den üblichen Öffnungs-zeiten zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Die amtliche Veröffentlichung kann hier eingesehen werden.
Tag der Bereitstellung: 19.06.2024
Wahlergebnis zur Wahl des Gemeinderats Ottenhöfen im Schwarzwald
Das Ergebnis zur Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024 wurde am 10.06.2024 vom Gemeindewahlausschuss festgestellt und kann hier eingesehen werden.
gez. Bürgermeister Hans-Jürgen Decker
Tag der Bereitstellung: 10.06.2024
Gerichtliche Bekanntmachung des Amtsgericht Baden-Baden
Die Bekanntmachung über die Zwangsversteigerung am Donnerstag, 1. August 2024 um 9:00 Uhr im Sitzungssaal 022, Amtsgericht Baden-Baden, Gutenbergstraße 17, 76532 Baden-Baden kann hier eingesehen werden.
Tag der Bereitstellung: 07.06.2024
Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl – und der Wahl des Gemeinderats und der Wahl des Kreistags am 9. Juni 2024
Am 9. Juni 2024 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl – und gleichzeitig finden in der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald die Kommunalwahlen – Wahl des Gemeinderats und Wahl des Kreistags – statt. Die Wahlzeit dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Die Gemeinde ist in 3 Wahlbezirke eingeteilt. Der Wahlraum wird in der Schwarzwaldhalle, Hasenwald 6, 77883 Ottenhöfen im Schwarzwald eingerichtet.
In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis spätestens 19. Mai 2024 zugestellt worden ist, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Die öffentliche Bekanntmachung kann hier eingesehen werden.
gez. Bürgermeister Hans-Jürgen Decker
Tag der Bereitstellung: 23.05.2024
Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl – und für die Wahl des Gemeinderats und des Kreistags sowie über die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 9. Juni 2024
Am 9. Juni 2024 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl – und gleichzeitig finden in der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald die Kommunalwahlen – Wahl des Gemeinderats, und Wahl des Kreistags – statt. Die Wählerverzeichnisse für die Europawahl und die Kommunalwahlen – für die Wahlbezirke der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald werden in der Zeit vom 20. Mai 2024 bis 24. Mai 2024 werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Ottenhöfen im Schwarzwald, Forstweg 1, 77883 Ottenhöfen im Schwarzwald, Bürgerbüro für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Text der Öffentlichen Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl – und für die Wahl des Gemeinderats und des Kreistags sowie über die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 9. Juni 2024
Lärmaktionsplan (LAP) der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald
Die Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald stellt derzeit für die von der Umgebungslärmkartierung des Landes Baden-Württemberg erfassten Bereiche entlang der Landesstraße 87 einen Lärmaktionsplan im vereinfachten Verfahren auf.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans sowie die Anlagen können hier eingesehen werden.
Gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Mitwirkung an der Erstellung des Lärmaktionsplans gegeben. Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet im Zeitraum vom 29.04.2024 bis 28.05.2024 statt. In diesem Zeitraum können Stellungnahmen schriftlich an die Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald, Forstweg 1, 77883 Ottenhöfen im Schwarzwald oder elektronisch an gemeinde(@)ottenhoefen.de übermittelt werden.
Es ist vorgesehen, den Lärmaktionsplan in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 12.06.2024 zu beraten und beschließen.
gez. Bürgermeister Hans-Jürgen Decker
Tag der Bereitstellung: 25.04.2024
Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats am 9. Juni 2024
Zur Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024 hat der Gemeindewahlausschuss am 08.04.2024 die nachstehend aufgeführten Wahlvorschläge zugelassen.
Hier finden Sie die Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats am 9. Juni 2024
gez. Bürgermeister Hans-Jürgen Decker
Tag der Bereitstellung: 22.04.2024
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 des Abwassserzweckverband Achertal
Die Haushaltssatzung 2024 des Abwassserzweckverband Achertal kann hier eingesehen werden.
gez. Bürgermeister Hans-Jürgen Decker
Tag der Bereitstellung: 12.04.2024
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 des Gemeindeverwaltungsverband Kappelrodeck
Die Haushaltssatzung 2024 des Gemeindeverwaltungsverband Kappelrodeck kann hier eingesehen werden.
gez. Bürgermeister Hans-Jürgen Decker
Tag der Bereitstellung: 12.04.2024
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald für das Haushaltsjahr 2024
und des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2024
Das Landratsamt Ortenaukreis, Offenburg, hat mit Schreiben vom 05.02.2024, Az.: 60-902.410 die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald am 24.01.2024 beschlossenen
gemäß § 81 Abs. 2 i.V.m. § 121 Abs. 2 GemO sowie § 3 EigBG i.V.m. §§ 96 Abs. 1 und 87 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bestätigt.
Gleichzeitig wurde genehmigt:
Es wird darauf hingewiesen, dass der Haushaltsplan der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald für das Haushaltsjahr 2024 und der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Wasserversorgung“ für das Wirtschaftsjahr 2024 jeweils in der Zeit vom 21.02.2024 bis zum 08.03.2024 im Rathaus – Rechnungsamt, EG, Zimmer Nr. E 08 öffentlich zur Einsichtnahme ausliegen. Die Einsichtnahme vor Ort besteht während den üblichen Dienst- bzw. Öffnungszeiten.
gez. Bürgermeister Hans-Jürgen Decker
Tag der Bereitstellung: 20.02.2024
Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 9. Juni 2024
Am Sonntag, 9. Juni 2024 findet zusammen mit den Europa- und Kreistagswahlen die regelmäßige Wahl des Gemeinderates statt. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für die Wahl frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und spätestens am Donnerstag, 28. März 2024 bis 18.00 Uhr beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses – Bürgermeisteramt Ottenhöfen im Schwarzwald, Forstweg 1, 77883 Ottenhöfen im Schwarzwald – schriftlich einzureichen. Hier finden sie de Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 09. Juni 2024.
gez. Bürgermeister Hans-Jürgen Decker
Tag der Bereitstellung: 02.02.2024
Öffentliche Bekanntmachung der Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024
Die Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 wird bekannt gemacht.
gez. Bürgermeister Hans-Jürgen Decker
Tag der Bereitstellung: 25.01.2024
Öffentliche Bekanntmachung der Neufassung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung -Abwassersatzung AbwS-
Der Gemeinderat der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17. Januar 2024 die Neufassung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung beschlossen. Sie tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung -Abwassersatzung AbwS- vom 25.01.2003 außer Kraft.
Hier finden Sie die signierte Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung -Abwassersatzung AbwS-.
gez. Bürgermeister Hans-Jürgen Decker
Tag der Bereitstellung: 18.01.2024
Öffentliche Bekanntmachung des Gutachterausschusses Ottenhöfen im Schwarzwald
Die Örtliche Fachinformation zur Ableitung und Verwendung der Bodenrichtwerte wird bekannt gemacht.
gz. Alois Huber
Tag der Bereitstellung: 22.12.2023
Öffentliche Bekanntmachung der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bildung und Erfüllung der Aufgaben des Gemeinsamen Gutachterausschusses Achern.
Das Regierungspräsidium Freiburg hat gemäß § 25 Abs. 5 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ) die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Großen Kreisstadt Achern, der Stadt Rheinau und den Gemeinden Kappelrodeck, Lauf, Ottenhöfen im Schwarzwald, Sasbach, Sasbachwalden und See bach zur Übertragung der Aufgabe nach § 1 Absatz 1 Satz 1 der Gutachterausschuss verordnung auf die Große Kreisstadt Achern zur Bildung des Gemeinsamen Gutachterausschusses Achern genehmigt.
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 25 Abs. 6 GKZ gemeinsam mit der Genehmigung öffentlich bekannt gemacht.
gez. Bürgermeister Hans-Jürgen Decker
Tag der Bereitstellung: 30.11.2023
Öffentliche Bekanntmachung der Neufassung der Satzung zur Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 29.11.2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29. November 2023 die Neufassung der Satzung zur Erhebung der Hundesteuer beschlossen. Sie tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 18.12.2003 außer Kraft.
Hier finden Sie die signierte Satzung zur Erhebung der Hundesteuer.
Tag der Bereitstellung: 30.11.2023
Sitzung des Abwasserzweckverbandes Achertal.
Am Dienstag, dem 12.12.2023 um 17:00 Uhr findet eine öffentliche Sitzung des Abwasserzweckverbandes Achertal im großen Sitzungssaal des Rathauses Kappelrodeck statt. Interessierte Bürger/Innen sind herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1. Belüftungsregelung Belebung - Auftragsvergabe
2. Bekanntgaben und Verschiedenes
Einladung
Öffentliche Bekanntmachung des Gemeindeverwaltungsverbandes Kappelrodeck mit den Gemeinden Ottenhöfen im Schwarzwald und Seebach (GVV)
Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes des GVV. Bekanntmachung der Einleitung der Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinsame Ausschuss des Gemeindeverwaltungsverbandes Kappelrodeck (GVV) mit den Gemeinden Ottenhöfen im Schwarzwald und Seebach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.10.2023 beschlossen, den Flächennutzungsplan zu ändern und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB einzuleiten.
Die Vollständige Bekanntmachung und Planskizzen können unter folgendem Link eingesehen werden.
Öffentliche Bekanntmachung: Neufassung der Geschäftsordnung des Gemeinderats
Aufgrund des § 36 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg – GemO – hat der Gemeinderat am 15.11.2023 die Geschäftsordnung vom 15.11.2023 gegeben. Diese tritt am 20.11.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Geschäftsordnung vom 07.10.2009 außer Kraft. Der vollständige Wortlaut der Geschäftsordnung vom 15.11.2023 kann unter folgendem Link eingesehen werden.
Geschäftsordnung Gemeinderat
Zum Ratsinformationssystem (RIS)
Tag der Bereitstellung: 17.11.2023
Neuaufstellung des Bebauungsplans „ZG-Areal“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald hat am 15.11.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „ZG-Areal“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufzustellen.
Beschluss
Lageplan
Tag der Bereitstellung: 16.11.2023
Neuaufstellung der Außenbereichssatzung für das Gebiet „Atzelbach“
Der Gemeinderat der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald hat am 24.05.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, eine Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB für das Gebiet „Atzelbach“ aufzustellen.
Der künftige räumliche Geltungsbereich der Außenbereichssatzung ergibt sich aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt. Maßgebend ist der Entwurf der Außenbereichssatzung in der Fassung vom 24.05.2023 (Lageplan vom 16.05.2023).
Tag der Bereitstellung: 30.10.2023
Bekanntmachung der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald über den Verlust eines amtlichen Dienstsiegels
Satzung der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald über die förmliche Festlegung des
Sanierungsgebietes "Ortsmitte II"
Aufgund von § 142 Abs. 1, 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) und von § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Gemeindrat der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald am 21.06.2023 folgende Satzung über die förmiliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortsmitte II" beschlossen:
Tag der Bereitstellung: 27.06.2023
Öffentliche Ausschreibung nach VOB
Schwarzwaldhalle Ottenhöfen: Sanierung Heizzentrale (Pelletkessel)
Schöffenwahl 2023 – öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste
Die vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 03.05.2023 beschlossene Vorschlagsliste für die Schöffen liegt nach § 36 III S. 1 GVG in der Zeit vom 22. Mai 2023 bis 29. Mai 2023 im Rathaus, Forstweg 1, Bürgerbüro, zu jedermanns Einsicht aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll beim Bürgermeisteramt Einspruch erhoben werden (§ 37 GVG), dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden seien, die nach dem Gerichtsverfassungsgesetz entweder nicht aufgenommen werden durften oder die nicht aufgenommen werden sollten.
Tag der Bereistellung 17.05.2023
Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald und der Gemeinde Seebach zur Anbindung des Gebietes Bosenstein auf Gemarkung Ottenhöfen an das Breitbandnetz der Gemeinde Seebach
Die Gemeinden Ottenhöfen im Schwarzwald und Seebach haben zur Anbindung des Bereiches Bosenstein auf Gemarkung Ottenhöfen an das Breitbandnetz der Gemeinde Seebach eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen. Die Vereinbarung wurde gemäß § 25 Abs. 5 i.V.m. § 28 Abs. 2 Nr. 1 GKZ durch die Kommunalaufsichtsbehörde genehmigt.
Tag der Bereitstellung: 12.05.2023
Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten der Satzung über das besondere Vorkaufsrecht
Der Gemeinderat der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald hat am 05.04.2023 in öffentlicher Sitzung die als Anlage zu dieser Bekanntmachung beigefügte Satzung über das besondere Vorkaufsrecht für das Gebiet „Ortsmitte Ottenhöfen" beschlossen.
Die Satzung über das besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet „Ortsmitte Ottenhöfen" tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).
Die Satzung über das besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet „Ortsmitte Ottenhöfen" kann einschließlich des Lageplans beim Bürgermeisteramt Ottenhöfen - Hauptamt, Zimmer Nr. 0 04, Forstweg 1, 77883 Ottenhöfen im Schwarzwald während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Tag der Bereitstellung: 19.04.2023
Inkrafttreten der 3. Änderung des Bebauungsplans "Hübschberg-Wolfsmatt" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald hat am 05.04.2023 in öffentlicher Sitzung die 3. Änderung des Bebauungsplans „Hübschberg-Wolfsmatt" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Satzung beschlossen.
Tag der Bereitstellung: 17.04.2023
Öffentliche Bekanntmachung 3. Änderung des Bebauungsplans Hübschberg-Wolfsmatt
Satzung - Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften Hübschberg-Wolfsmatt 3. Änderung und Erweiterung
Zeichnerischer Teil - Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften Hübschberg-Wolfsmatt 3. Änderung und Erweiterung
Schriftlicher Teil - Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften Hübschberg-Wolfsmatt 3. Änderung und Erweiterung
Begründung - Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften Hübschberg-Wolfsmatt 3. Änderung und Erweiterung
Artenschutz - Hübschberg-Wolfsmatt
Neufassung der Satzung über das besondere Vorkaufsrecht
Der Gemeinderat der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05. April 2023 die Neufassung der Satzung über das besondere Vorkaufsrecht aufgrund § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 4 GemO beschlossen. Sie tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über das besondere Vorkaufsrecht vom 13.03.1991 außer Kraft.
Tag der Bereitstelllung 06.04.2023
Satzung.pdf
Plan.pdf
Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen der Gemeinde Ottenhöfen und der Gemeinde Seebach zur Versorgung des Bereiches Bosenstein auf Gemarkung Ottenhöfen mit Trinkwasser.
Die Gemeinden Ottenhöfen im Schwarzwald und Seebach haben zur Versorgung des Bereiches Bosenstein auf Gemarkung Ottenhöfen mit Trinkwasser durch die Gemeinde Seebach eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen. Die Vereinbarung wurde gemäß § 28 Abs. 5 i.V.m. § 28 ABs. 2 Nr. 1 GKZ durch die Kommunalaufsichtsbehörde genehmigt.
Vereinbarung
Genehmigung Vereinbarung
Jahresergebnis 2020 des Eigenbetriebes Wasserversorgung der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Wasserversorgung der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald für das Wirtschaftsjahr 2020 wurde vom Gemeinderat in der Sitzung am 08. März 2023 in der von der Verwaltung vorgelegten Form gebilligt. Der Jahresgewinn in Höhe von 44.685,66 € wird zur Tilgung des Verlustvortrags verwendet. Der verbleibende Verlustvortrag beläuft sich danach auf 28.145,99 €. Der Jahresabschluss 2020 liegt in der Zeit vom 13. März 2023 bis einschließlich 22. März 2023 im Zimmer Nr. 8 EG des Bürgermeisteramtes (Rechnungsamt) öffentlich aus.
Bekanntmachung Feststellung des Jahresergebnisses 2020
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Naturerlebnisbad – Schwimmbadgebührensatzung
Der Gemeinderat der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald hat in seiner öffentlichen Sitzung am 8. März 2023 die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Naturerlebnisbad – Schwimmbadgebührensatzung beschlossen. Sie tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Naturerlebnisbad – Schwimmbadgebührensatzung vom 04.05.2022 außer Kraft.
Bekanntmachung gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und des Entwurfs der Örtlichen Bauvorschriften „Hübschberg-Wolfsmatt, 3. Änderung und Erweiterung“
Bekanntmachung Hübschberg-Wolfsmatt, 3. Änderung und Erweiterung.pdf
Ottenhöfen_BP_Hübschberg_Wolfsmatt_3_Änderung_0-Satzung_20230214.pdf
Ottenhoefen_BP_Huebschberg_Wolfsmatt_3_AEnderung_1-zeichnerischer-Teil_20230214.pdf
Ottenhoefen_BP_Huebschberg-Wolfsmatt_3_AEnderung_1.1-zeichnerischer-Teil_AEnderungen_markiert_20220214.pdf
Ottenhoefen_BP_Huebschberg-Wolfsmatt_3_AEnderung_2-Schriftlicher-Teil_20230214.pdf
Ottenhoefen_BP_Huebschberg-Wolfsmatt_3_AEnderung_3-Begruendung_20230214.pdf
Ottenhoefen_BP_Huebschberg_Wolfsmatt_3_AEnderung_4-Artenschutz_20221110-zusammengefuegt.pdf
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald für das Haushaltsjahr 2023 und des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2023
Das Landratsamt Ortenaukreis, Offenburg, hat mit Schreiben vom 06.02.2023, Az.: 60-902.410 die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald am 25.01.2023 beschlossenen
- Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 und
- des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs „Wasserversorgung“ für das Wirtschaftsjahr 2023
gemäß § 81 Abs. 2 i.V.m. § 121 Abs. 2 GemO sowie § 3 EigBG i.V.m. §§ 96 Abs. 1 und 87 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bestätigt.
Gleichzeitig wurde der im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Wasserversorgung“ vorgesehene Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von 275.000 EUR § 96 Abs. 1 GemO i. V. m. § 87 Abs. 2 GemO genehmigt.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Haushaltsplan der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald für das Haushaltsjahr 2023 und der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Wasserversorgung“ für das Wirtschaftsjahr 2023 jeweils in der Zeit vom 10.02.2023 bis zum 22.02.2023 im Rathaus – Rechnungsamt, EG, Zimmer Nr. E 08 öffentlich zur Einsichtnahme ausliegen. Die Einsichtnahme vor Ort besteht während den üblichen Dienst- bzw. Öffnungszeiten.
Bürgermeisteramt Ottenhöfen im Schwarzwald, den 09.02.2023
Öffentliche Bekanntmachung der Neufassung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.01.2023 die Neufassung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald beschlossen. Sie tritt zum 01.01.2023 in Kraft. Gleichzeitig treten die Abwassersatzung vom 14. Dezember 2005 und die Satzung vom 18. Januar 2012 zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung außer Kraft.
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
3. Änderung des Bebauungsplans „Hübschberg - Wolfsmatt“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald hat am 16.11.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Hübschberg - Wolfsmatt“ in der bisherigen Fassung der 2. Änderung vom 20.02.2019 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern.
Es wird darauf hingewiesen, dass keine Umweltprüfung stattfindet.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung mit Begründung, Örtlichen Bauvorschriften und Einschätzung (Relevanzcheck) zu Vorkommen und zur Betroffenheit streng und besonders geschützter Arten liegt in der Zeit vom 02.01.2023 bis einschließlich 01.02.2023 (Auslegungsfrist) im Rathaus der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald, Forstweg 1, 77883 Ottenhöfen im Schwarzwald, Bürgerbüro während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Tag der Bereitstelllung 21.12.2022
Entscheidung des Landratsamtes Ortenaukreis über den Antrag der Firma Wilhelm Bohnert GmbH & Co. KG auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für die Erweiterung des Steinbruchs Edelfrauengrab auf Teilflächen der Grundstücke FlSt. Nr. 307/5, 505/1 der Gemarkung Ottenhöfen.
Öffentliche Bekanntmachung der Neufassung der Satzung über die Öffentliche Wasserversorgungsanlage
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.12.2022 die Neufassung der Satzung über die Öffentliche Wasserversorgungsanlage beschlossen. Sie tritt zum 01.01.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Ottenhöfen über die Öffentliche Wasserversorgungsanlage vom 26.01.2022 außer Kraft.
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigung Sasbachwalden (Ost), Ortenaukreis Änderungsbeschluss Br. 6 vom 29.11.2022
Widmung von Straßen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.10.2022 die Widmung folgender Verkehrsflächen beschlossen:
Die Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald widmet als zuständige Straßenbaubehörde gemäß § 5 Straßengesetz Baden-Württemberg (StrG) vom 11.05.1992 in der zurzeit geltenden Fassung folgende Verkehrsflächen:
die Parkplätze samt Gehweg vor den Anwesen Albert-Köhler-Straße 6 und 8 dem öffentlichen Verkehr.
Öffentliche Bekanntmachung
Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses Ottenhöfen im Schwarzwald zum 01.01.2022
Der Gutachterausschuss der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald hat am 28.07.2022 die Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 festgelegt.
Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe - Kurtaxesatzung
Der Gemeinderat der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29. Juni 2022 die Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe - Kurtaxesatzung beschlossen. Sie tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung Erhebung einer Kurtaxe - Kurtaxesatzung vom 10.11.2016 außer Kraft.
Öffentliche Bekanntmachung
Jahresergebnis 2019 des Eigenbetriebes Wasserversorgung der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald.
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Wasserversorgung der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald für das Wirtschaftsjahr 2019 wurde vom Gemeinderat in der Sitzung am 01. Juni 2022 in der von der Verwaltung vorgelegten Form gebilligt. Der Jahresverlust in Höhe von 40.561,21 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der verbleibende Verlustvortrag beläuft sich danach auf 72.831,65 €. Der Jahresabschluss 2019 liegt in der Zeit vom 7. Juni 2022 bis einschließlich 17. Juni 2022 im Zimmer Nr. 8 EG des Bürgermeisteramtes (Rechnungsamt) öffentlich aus.
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald für das Haushaltsjahr 2022 und des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2022
Das Landratsamt Ortenaukreis, Offenburg, hat mit Schreiben vom 17.05.2022, Az.: 60-902.410 die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald am 16.02.2022 beschlossenen
- Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 und
- des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs „Wasserversorgung“ für das Wirtschaftsjahr 2022
gemäß §§ 81 i. V. m. § 121 Abs. 2 sowie § 96 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bestätigt.
Gleichzeitig wurde der im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Wasserversorgung“ vorgesehene Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von 100.000 EUR nach § 96 Abs. 3 GemO i. V. m. § 87 Abs. 2 GemO genehmigt.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Haushaltsplan der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald für das Haushaltsjahr 2022 und der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Wasserversorgung“ für das Wirtschaftsjahr 2022 jeweils in der Zeit vom 20.05.2022 bis zum 01.06.2022 im Rathaus – Rechnungsamt, EG, Zimmer Nr. E 08 öffentlich zur Einsichtnahme ausliegen. Die Einsichtnahme vor Ort besteht während den üblichen Dienst- bzw. Öffnungszeiten.
Bürgermeisteramt Ottenhöfen im Schwarzwald, den 19.05.2022
3. Änderung des Bebauungsplanes „Am Günsberg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald hat am 04.05.2022 in öffentlicher Sitzung die 3. Änderung des Bebauungsplans „Am Günsberg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Satzung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans „Am Günsberg“ umfasst den gesamten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Günsberg“.
Die 3. Änderung des Bebauungsplans „Am Günsberg“ tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Naturerlebnisbad – Schwimmbadgebührensatzung
Der Gemeinderat der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald hat in seiner öffentlichen Sitzung am 4. Mai 2022 die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Naturerlebnisbad – Schwimmbadgebührensatzung beschlossen. Sie tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Naturerlebnisbad – Schwimmbadgebührensatzung vom 13.12.2017 außer Kraft.
Inkrafttreten der 3. Änderung des Bebauungsplans „Unterwasser- Wolfersbach"
Der Gemeinderat der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald hat am 06.04.22 in öffentlicher Sitzung die 3. Änderung des Bebauungsplans „Unterwasser- Wolfersbach“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Satzung beschlossen.
Inkrafttreten des Bebauungsplans „Am Günsberg II“
Der Gemeinderat der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald hat am 04.12.2013 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Am Günsberg II“ nach § 10 BauGB und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.
2. Änderung des einfachen Bebauungsplan Unterwasser-Wolfersbach im beschleunigten Verfahren nach Paragraph 13a BauGB
Zweitwohnungssteuer
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.03.2021 die Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer beschlossen.
Sie tritt zum 01.01.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Ottenhöfen über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer vom 09.11.2016 außer Kraft.
Öffentliche Wasserversorgungsanlage
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.01.2022 die Neufassung der Satzung über die Öffentliche Wasserversorgungsanlage beschlossen.
Sie tritt zum 01.01.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Ottenhöfen über die Öffentliche Wasserversorgungsanlage vom 11.12.2019 außer Kraft.
Polizeiverordnung
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.11.2021 die Neufassung der Polizeiverordnung beschlossen.
Sie tritt zum 01.01.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Ottenhöfen über die Polizeiverordnung vom 05.11.2001 außer Kraft.
Kurtaxe
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.04.2020 die Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe beschlossen.
Sie tritt zum 01.06.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Ottenhöfen über die Erhebung einer Kurtaxe vom 01.01.2017 außer Kraft.