Gemeinde Ottenhöffen

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Fristablauf Fahrtkostenzuschuss Schülerbeförderung mit privatem PKW

Fristablauf zur Beantragung eines Fahrtkostenzuschusses für die Schülerbeförderung mit privaten PKW

Für Wohnbereiche, in denen keine oder keine zumutbaren Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Schülerbussen vorhanden sind, kann für die Nutzung des privaten Kraftfahrzeuges ein Fahrtkostenzuschuss des Ortenaukreises gewährt werden. Bitte beachten Sie hierzu die Bestimmungen der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten des Landratsamtes.

Der Antrag für die 1. Klassen kann noch bis 27. September 2024 gestellt werden. Für die Klassen 2 - 4 ist der Fristablauf bereits am 20. September 2024.

Der Antrag zur privaten Schülerbeförderung kann im Rathaus bei Frau Sabrina Kimmig, Tel: 07842 804-12, E-Mail: gemeinde@ottenhoefen.de innerhalb von 2 Wochen nach Schulbeginn gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass für die Beantragung der Stundenplan des Schülers benötigt wird. Weitere Informationen über die Voraussetzungen finden sie unter https://www.ortenaukreis.de/

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